Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO J
- Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz.
- Zur Lizenzerteilung Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15,17 und 18, dieses darf max. 6 Monate alt sein, sowie ein unterschriebener Ehrenkodex.
- Der Lizenz-Inhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und mindestens 18 Jahre alt ist.
- Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein. Turnierleiter-Lizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern Aktive in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine starten, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.
- Zum Lizenzerhalt muss der Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-Lizenzerhaltsschulung erbracht werden. Außerdem muss zur Lizenzverlängerung ein Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt sowie der Nachweis über den Besuch einer Schulung zur Prävention interpersonaler Gewalt erbracht werden.