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Trainer

22. Mai 2026 | Lizenzen

Trainer C-Breitensport

Eingangsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.
  • Nachweis einer abgeschlossenen 9-stündigen 1. Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) vor Beginn der Ausbildung.

Rahmenrichtlinien

Anhang 1: Prüfungsordnung

Anhang 2: Musik

Anhang Module: 1-22, 25-26 

Trainer C-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Annmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung: Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition).
  • Bewerber müssen mindestens B-Klasse in der jeweiligen Disziplin oder als Professional tanzen oder getanzt haben.

Vor der Lizenzerteilung:

  • Nachweis einer abgeschlossenen Erste Hilfe-Ausbildung über 9 LE (nicht älter als zwei Jahre)
  • Lizenzersterwerber (bisher keine anderen Lizenzen): Bestätigung über 2 LE PiG (Prävention interpersonaler Gewalt) nicht älter als 12 Monate
    Lizenzneuerwerber (bereits Inhaber anderer Lizenzen z. B. TL, WR, etc.): Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG
  • Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. sechst Monate alt sein.
  • Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex

Rahmenrichtlinien 

Castingfolgen

Trainer B-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.
  • Nachweis der bestanden Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung: Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition).
  • Besitz einer gültigen Trainer C-Lizenz im jeweiligen Bereich

Vor der Lizenzerteilung:

  • Nachweis einer abgeschlossenen Erste Hilfe-Ausbildung über 9 LE (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG
  • Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. sechst Monate alt sein.
  • Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex

Rahmenrichtlinien

Castingfolgen

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