Tanzsportverband Schleswig-Holstein e.V.

Richtlinien zur Wertungsrichteraufwandsentschädigung im Tanzsportverband Schleswig-Holstein und im Hamburger Tanzsportverband

  1. Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2013 setzen der Hamburger Tanzsportverband und der Tanzsportverband Schleswig-Holstein die Wertungsrichter für offene Turniere gemeinsam ein.
  2. Bei offenen Turnieren im HATV werten nach Möglichkeit drei Wertungsrichter des HATV und zwei Wertungsrichter des TSH. Bei offenen Turnieren im TSH werten nach Möglichkeit drei Wertungsrichter des TSH und zwei Wertungsrichter des HATV.
  3. Die Wertungsrichter des HATV erhalten bei Turnieren im HATV eine Aufwandsentschädigung von pauschal 20,00 €, bei Turnieren im TSH eine Fahrtkostenentschädigung von 0,30 € pro Fahrtkilometer mit dem PKW (Wohnort bis Turnierort, Hin und Rückfahrt) oder Bahnfahrt 2. Klasse bis zu einer Höchstgrenze von 50,00 €. Liegt die einfache Entfernung vom Wohnort zum Turnierort unter 30 km, erhält der Wertungsrichter / die Wertungsrichterin einen Pauschalbetrag von 20,00 €.
  4. Die Wertungsrichter des TSH erhalten bei Turnieren im HATV und im TSH eine Fahrtkostenentschädigung von 0,30 € pro Fahrtkilometer mit dem PKW (Wohnort bis Turnierort, Hin und Rückfahrt) oder Bahnfahrt 2. Klasse bis zu einer Höchstgrenze von 50,00 €. Liegt die einfache Entfernung vom Wohnort zum Turnierort unter 30 km erhält der Wertungsrichter / die Wertungsrichterin einen Pauschalbetrag von 15,00 €.
  5. Fahren zwei Wertungsrichter mit einem Auto, sind sie nicht berechtigt, zweimal Fahrtkosten abzurechnen.
  6. Die Vereine sind verpflichtet, die Wertungsrichter der Tageszeit entsprechend zu verpflegen.
  7. Der jeweilige LTV-ZWE setzt die Wertungsrichter seines Verbandes ein und gibt die Meldung der zwei „Gastwertungsrichter“ an seinen Kollegen weiter.
  8. Diese Regelung gilt für alle offenen Turniere im Bereich des Tanzsportverbandes Schleswig-Holstein und des Hamburger Tanzsportverbandes mit folgenden Ausnahmen: Michel-Pokale, HTSJ – Pokal, Baltic Senior, Baltic Youth, Die Ostsee tanzt, Einladungsturniere und Breitensportwettbewerbe.
  9. Landesmeisterschaften und Turniere, die vom DTV an Vereine im Tanzsportverband Schleswig-Holstein und im Hamburger Tanzsportverband vergeben werden, sind hiervon ausgenommen und unterliegen einer eigenen Regelung.

Diese Regelung gilt mit Veröffentlichung ab 01. Mai 2016.

Wertungsrichtervergütung zum Download

Wertungsrichtervergütung bei Gemeinsamen Landesmeisterschaften Nord

Die Wertungsrichtervergütung für Wertungsrichter bei Gemeinsamen Landesmeisterschaften Nord sieht wie folgt aus:

  • Reisekosten bei Anreise mit dem PKW € 0,30 pro Fahrtkilometer bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 €, bei Anreise mit der Deutschen Bahn 1. Klasse zuzüglich Zuschläge und Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € oder Flug (Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 €.
  • Aufenthaltskosten: Bei Anreise über 250 km (einfache Fahrt) oder Beendigung der Veranstaltung nach 22.00 Uhr eine Übernachtung inkl. Frühstück im EZ oder DZ.
    Für Wertungsrichter, die nicht aus den fünf Nordverbänden kommen, ist grundsätzlich eine Übernachtung zu stellen (ggf. zweite Übernachtung, abhängig von den Anreisemöglichkeiten).
    Bei Veranstaltungen, die über zwei Tage gehen, haben die Wertungsrichter, die an beiden Tagen eingesetzt sind, grundsätzlich Anspruch auf eine Übernachtung zwischen den Turniertagen (EZ/DZ).
    Spesenersatz € 25,-

Wertungsrichtervergütung bei Deutschen Meisterschaften und Deutschlandpokalen 

  • Reisekosten bei Anreise mit dem PKW € 0,25 pro Fahrtkilometer bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zzgl .Parkgebühren, bei Anreise mit der Deutschen Bahn 1. Klasse zuzüglich Zuschläge und Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € oder Flug (Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 €.
  • Aufenthaltskosten: Für zwei Nächte Hotelunterkunft mit Frühstück (auch für eine Begleitung im Doppelzimmer), Verpflegung während des gesamten Aufenthalts (Freitag abend bis Sonntag morgen, bei Wochenendtiurnieren bis Sonntag abend) 
  • Spesenersatz € 50,00

Wertungsrichtervergütung bei Ranglistenturnieren und Deutschlandcups 

  • Reisekosten bei Anreise mit dem PKW € 0,25 pro Fahrtkilometer bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zzgl .Prakgebühren, bei Anreise mit der Deutschen Bahn 1. Klasse zuzüglich Zuschläge und Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € oder Flug (Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 €.
  • Aufenthaltskosten: Für zwei Nächte Hotelunterkunft mit Frühstück (auch für eine Begleitung im Doppelzimmer), Verpflegung am Veranstaltungstag
  • Spesenersatz € 50,00

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