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Aktuelle Landesverordnung mit Veränderungen für den Sport

18. März 2022 | Verbands-News

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!

Sportausübung Innenraum/indoor

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

Keine Einschränkungen

Gastronomie / Vereinsgaststätten

Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.

 

Die aktuelle Landesverordnung finden Sie hier

Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier

Die aktuelle FAQ Seite finden Sie hier

Die aktuelle Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung finden Sie hier

 

bleiben Sie gesund

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