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Lizenzen

Trainer

Trainer C-Breitensport

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 16. Lebensjahres

Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis einer abgeschlossenen 9-stündigen 1. Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung

Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) vor Beginn der Ausbildung.

Rahmenrichtlinien

Anhang 1: Prüfungsordnung

Anhang 2: Musik

Anhang Module: 1-22, 25-26 

Trainer C-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 16. Lebensjahres

Annmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis einer abgeschlossenen 16-stündigen 1. Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung

DTSA in Gold in der jeweiligen Turnierart, in welcher die Ausbildung absolviert wird (Standard und/oder Latein) oder Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition)

Bewerber müssen mindestens B-Klasse in der jeweiligen Disziplin oder als Professional tanzen oder getanzt haben.

Rahmenrichtllinien 

Trainer B-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis einer dreijährigen Trainertätigkeit nach Erwerb der Trainer C-Lizenz in einem DTV-Verein (bei aktiven Tanzsportlern der Klassen A oder S oder beruflich tätigen ADTV-Tanzlehrern genügt eine zweijährige Tätigkeit)

Nachweis der bestanden Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung.

Rahmenrichtlinien

Turnierleiter

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO J

Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz.

Der Lizenz-Inhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und mindestens 18 Jahre alt ist.

Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.

Zum Lizenzerhalt muss der Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-Lizenzerhaltssschulung erbracht werden.

Wertungsrichter

Wertungsrichter C – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO K

Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D und C

Nicht gültig für alle sonstigen DTV-Turniere sowie Turniere im Ausland

Der Erwerber muß selbst in die B-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. im DPV tanzen oder getanzt haben.

Wertungsrichter A – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO K

Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D bis A

Nicht gültig für ausgeschriebene DTV-Turniere, Formationswettbewerbe sowie Turniere im Ausland

Der Erwerber muß selbst in der jeweiligen Sektion in die A-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. im DPV tanzen oder getanzt haben.

Besitz der C-Lizenz, Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von UE für die A-Lizenz und Nachweis jeweils einer bestandenen Prüfung für die A-Lizenz.

Die Anzahl der erforderlichen zu wertenden Turnierveranstaltungen setzt der LTV fest.

Zusatzbestimmung des TSH zur TSO:

2.3.2 wie TSO Zusatzbestimmung TSH: Zum Erwerb der A – Lizenz muß der Wertungsrichter mindestens 25 Turniere in mindestens 15 Turnierveranstaltungen gewertet haben unabhängig von der Sektion. Der Nachweis darüber ist vor Beginn der Schulung zu erbringen. In begründeten Ausnahmefallen kann der Landessportwart auf Antrag von dieser Regel absehen.

 Wertungsrichter S – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO K

Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe aller Startklassen im In- und Ausland; jedoch für ausgeschriebene DTV-Turniere nur bei Nominierung durch den SAS, für internationale Meisterschaften durch das IDSF-Präsidium mit Genehmigung des DTV-Sportwarts.

Nicht gültig für Formationswettbewerbe

A-Lizenzen können auf S-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.

Zusatzbestimmung des TSH zur TSO:

2.4 wie TSO Zusatzbestimmung TSH: Der Antrag zur Erweiterung auf S – Lizenz wird vom Landessportwart in Absprache mit dem ZWE und dem Wertungsrichterobmann demTSH-Präsidium vorgelegt. Dieses entscheidet mit einfacher Mehrheit über Zustimmung oder Ablehnung.

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