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Lizenzen

Wertungsrichter

Wertungsrichter C – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Mitgliedschaft in einem DTV-Verein

B-Klasse (Nachweis 10x 1. – 3. Platz bis zur B-Klasse) oder Profi in mind. einer Sektion tanzen oder getanzt haben.

Vortanzen – Casting Solo (Niveau DTSA in Gold gemäß Figurenliste – 2025 WR C-/A-Castingfolgen)

Vor der Lizenzerteilung:

Lizenzersterwerber (bisher keine anderen Lizenzen): Bestätigung über 2 LE PiG (Prävention interpersonaler Gewalt) nichtl älter als 12 Monate.Lizenzneuerwerber (bereits Inhaber anderer Lizenzen z. B. TL, Trainer, etc.): Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG

Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.

Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodex vor der Lizenzerteilung.

Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Wertungsrichter CCastingfolgen

Wertungsrichter A – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Mitgliedschaft in einem DTV-Verein

gültige Wertungsrichter C-Lizenz

15 Platzierungen in Einzelwettbewerben oder Vortanzen – Casting Solo (Niveau DTSA in Gold gemäß Figurenliste – 2025 WRC/A-.Castingfolgen)

Mindestens A-Klasse (Standard und Latein in beiden Disziplinen für die Gesamtlizenz, Standard oder Latein in der jeweiligen Disziplin für die jeweilige Einzellizenz) oder Profi tanzen oder getanzt haben.

Nachweis der vom SAS festgelegten Anzahl zu wertender Turniere (z.Zt. 25 D- und C-Turniere)

Vor der Lizenzerteilung:

Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG

Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.

Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodex vor der Lizenzerteilung.

Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Wertungsrichter ACastingfolgen

 Wertungsrichter S – Lizenz

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO K 2.6

S I-Lizenz/S II-Lizenz

A-Lizenzen können auf S-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.

S-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Zusatzbestimmung des TSH zur TSO:

Der Antrag zur Erweiterung auf S – Lizenz wird vom Landessportwart in Absprache mit dem ZWE, dem Wertungsrichterobmann/der Wertungsrichterobfrau und dem Landeslehrwart/der Landeslehrwartin dem TSH-Präsidium vorgelegt. Dieses entscheidet mit einfacher Mehrheit über Zustimmung oder Ablehnung.

Trainer

Trainer C-Breitensport

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 16. Lebensjahres

Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis einer abgeschlossenen 9-stündigen 1. Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung

Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) vor Beginn der Ausbildung.

Rahmenrichtlinien

Anhang 1: Prüfungsordnung

Anhang 2: Musik

Anhang Module: 1-22, 25-26 

Trainer C-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 16. Lebensjahres

Annmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung: Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition).

Bewerber müssen mindestens B-Klasse in der jeweiligen Disziplin oder als Professional tanzen oder getanzt haben.

Vor der Lizenzerteilung:

Nachweis einer abgeschlossenen Erste Hilfe-Ausbildung über 9 LE (nicht älter als zwei Jahre)

Lizenzersterwerber (bisher keine anderen Lizenzen): Bestätigung über 2 LE PiG (Prävention interpersonaler Gewalt) nicht älter als 12 MonateLizenzneuerwerber (bereits Inhaber anderer Lizenzen z. B. TL, WR, etc.): Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG

Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. sechst Monate alt sein.

Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex

Rahmenrichtlinien 

Castingfolgen

Trainer B-Leistungssport Standard und/oder Latein

Eingangsvoraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e. V.

Nachweis der bestanden Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung: Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition).

Besitz einer gültigen Trainer C-Lizenz im jeweiligen Bereich

Vor der Lizenzerteilung:

Nachweis einer abgeschlossenen Erste Hilfe-Ausbildung über 9 LE (nicht älter als zwei Jahre)

Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG

Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. sechst Monate alt sein.

Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex

Rahmenrichtlinien

Castingfolgen

Turnierleiter

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO J

Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz.

Zur Lizenzerteilung Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15,17 und 18, dieses darf max. 6 Monate alt sein, sowie ein unterschriebener Ehrenkodex.

Der Lizenz-Inhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und mindestens 18 Jahre alt ist.

Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein. Turnierleiter-Lizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern Aktive in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine starten, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.

Zum Lizenzerhalt muss der Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-Lizenzerhaltsschulung erbracht werden. Außerdem muss zur Lizenzverlängerung ein Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt sowie der Nachweis über den Besuch einer Schulung zur Prävention interpersonaler Gewalt erbracht werden.

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