Wertungsrichter
Wertungsrichter C – Lizenz
Eingangsvoraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedschaft in einem DTV-Verein
B-Klasse (Nachweis 10x 1. – 3. Platz bis zur B-Klasse) oder Profi in mind. einer Sektion tanzen oder getanzt haben.
Vortanzen – Casting Solo (Niveau DTSA in Gold gemäß Figurenliste – 2025 WR C-/A-Castingfolgen)
Vor der Lizenzerteilung:
Lizenzersterwerber (bisher keine anderen Lizenzen): Bestätigung über 2 LE PiG (Prävention interpersonaler Gewalt) nichtl älter als 12 Monate.Lizenzneuerwerber (bereits Inhaber anderer Lizenzen z. B. TL, Trainer, etc.): Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG
Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodex vor der Lizenzerteilung.
Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Wertungsrichter CCastingfolgen
Wertungsrichter A – Lizenz
Eingangsvoraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedschaft in einem DTV-Verein
gültige Wertungsrichter C-Lizenz
15 Platzierungen in Einzelwettbewerben oder Vortanzen – Casting Solo (Niveau DTSA in Gold gemäß Figurenliste – 2025 WRC/A-.Castingfolgen)
Mindestens A-Klasse (Standard und Latein in beiden Disziplinen für die Gesamtlizenz, Standard oder Latein in der jeweiligen Disziplin für die jeweilige Einzellizenz) oder Profi tanzen oder getanzt haben.
Nachweis der vom SAS festgelegten Anzahl zu wertender Turniere (z.Zt. 25 D- und C-Turniere)
Vor der Lizenzerteilung:
Bestätigung über vollständigen Lizenzerhalt PiG
Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnis in den Abschnitten 13, 15, 17 und 18 des Strafgesetzbuch. Das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
Vorlage eines unterzeichneten Ehrenkodex vor der Lizenzerteilung.
Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Wertungsrichter ACastingfolgen
Wertungsrichter S – Lizenz
Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO K 2.6
S I-Lizenz/S II-Lizenz
A-Lizenzen können auf S-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.
S-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Zusatzbestimmung des TSH zur TSO:
Der Antrag zur Erweiterung auf S – Lizenz wird vom Landessportwart in Absprache mit dem ZWE, dem Wertungsrichterobmann/der Wertungsrichterobfrau und dem Landeslehrwart/der Landeslehrwartin dem TSH-Präsidium vorgelegt. Dieses entscheidet mit einfacher Mehrheit über Zustimmung oder Ablehnung.
