Beschluss des Länderrates zur Aussetzung der Turnieranmeldegebühren bis 31.12.2020
Im Zuge der Videokonferenz am 16.06.2020 wurde ein Beschlussantrag des DTV über die Aussetzung der Turnieranmeldegebühren bis Jahresende 2020 formuliert, dem mit Ergebnis der nachfolgenden Umlaufabfrage am 25.06.2020 vom Länderrat zugestimmt wurde.
Erläuterung: Aufgrund der derzeitigen Situation (Corona-Pandemie) verzichtet der DTV für die verbleibende Zeit des Jahres 2020 auf alle Turnieranmeldegebühren. Damit werden die Vereine von DTV Seite bezüglich des Wiedereinstiegs in den Wettkampfbetrieb unterstützt.
Die DTV-Finanzordnung wird dazu in §1 Einleitung – ausschließlich in Bezug auf die Gebühren für Turnieranmeldung / Turnierbearbeitung, §1, Absatz 2.1 – exclusive §1, Absatz 2.1.12.1 – für Veranstaltungen mit Durchführungsdatum zwischen dem 19.06.2020 und dem 31.12.2020 außer Kraft gesetzt.
Der Wegfall gilt nicht für Veranstaltungen die zwar in 2020 angemeldet, aber in 2021 durchgeführt werden.
§1, Absatz 2.1.12.1 – Weiterberechnung der angefallenen WDSF Gebühren für von der WDSF vergebene Meisterschaften / Turniere – bleibt von der Aussetzung unberührt und in Kraft.