Die DTV – Sportkommission hat bezüglich der Genehmigungen für Auslandsstarts Änderungen beschlossen, die das Verfahren deutlich vereinfachen.
Hier der neue Text aus der TSO E 3.2:
Auslandsstarts sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Ausgenommen davon sind Turniere der WDSF, Turniere der nationalen WDSF – Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen und Turniere auf Anforderung des DTV-Präsidiums.